Ihre Hinweisgeberschutz-Stelle
Hinweisgeberschutz-System
Hinweisgeberschutzgesetz: jetzt Whistleblower-Portal umsetzen
Am 2. Juli 2023 wurde das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wirksam, wobei § 41 bereits am 3. Juni 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz transformiert die Richtlinie (EU) 2019/1937, auch als Hinweisgeberrichtlinie bekannt, in deutsches Recht. Es entspricht dem Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2023, welches den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verbessern soll.
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Alle Vorteile in einer Lösung
- Gesamtlösung: Technische Umsetzung und Betrieb, einschließlich Schulungen
- Vollständige Auslagerung Ihrer Meldestelle
- Höchste Kosteneffizienz sowie Transparenz durch Fixpreise
- Sehr geringer Aufwand für die Implementierung
- Ihre Meldestelle – unser Kernteam.
Jede Meldung, die bei Ihrer Anlaufstelle ankommt, wird nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft, eingeschätzt und weiterverarbeitet. Dabei sichern wir zu, dass mindestens ein Mitglied des Prüfteams ein Experte aus unserer Kernmannschaft ist. Dies gewährleistet, dass jede Meldung angemessen berücksichtigt wird und keine Information unbeachtet bleibt.
Eike Drossard
Eike ist Beauftragter für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (TÜV Rheinland Akademie). Als Datenschutzbeauftragter ist er es gewohnt Prozesse zu hinterfragen und Informationen einzuholen, ohne die Identität eventuell betroffener Personen preiszugeben. Darüber hinaus hat er ein fundiertes Wissen in den Bereichen IT und IT-Security.
Björn Viohl
Björn ist als Bearbeiter von Hinweisen nach Hinweisgeberschutzgesetz zertifiziert. Er hat langjährige Erfahrung im Compliance Bereich, sowie im Datenschutz. Durch seinen Werdegang ist er es gewohnt Teams zu führen und mit diesen die notwendigen Informationen zu beschaffen. Außerdem arbeitet er regelmäßig mit Geschäftsführungen zusammen und berät diese bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Der Prozess
1.
Meldung erhalten
In der Meldestelle geht eine Meldung ein.
2.
Hinweis bearbeiten
Das defensIT-Team sendet fristgerecht eine Bestätigung des Eingangs und nimmt die Fallbearbeitung auf.
3.
Kommunikation
In den weiteren Kommunikationsschritten prüft defensIT die Plausibilität und sammelt alle notwendigen Informationen, die für die Fortführung der Meldungsbearbeitung erforderlich sind.
4.
Zusammenfassung
Nachdem der Sachverhalt ausgearbeitet wurde, übermittelt defensIT eine Übersicht der Meldung, sowie, wenn nötig, einen Handlungsvorschlag an die zuständige Person innerhalb des Unternehmens.
5.
Beschluss
Auf Basis des Handlungsvorschlags treffen Sie eine Entscheidung bezüglich weiterer Schritte.
6.
Unterstüzung
Die defensIT unterstützt Sie bei weiteren Prüfungen, oder Kommunikation mit entsprechenden Behörden, wenn diese im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen nötig sind.
FAQ zum Hinweisgeberschutz
Durch den Meldestellenservice von defensIT übertragen Sie uns den gesamten Dienstleistungsbereich. Für eine feste monatliche Gebühr überprüfen wir sämtliche eingehenden Meldungen, bearbeiten alle erforderlichen Rückfragen und bereiten diese für Sie auf. Ihr einziger Part besteht darin, die komprimierten Informationen zu überblicken und die notwendigen Aktionen zu starten.
Nach einem persönlichen Gespräch können wir das Set Up in nur wenigen Tagen für Sie realisieren. Das Gespräch dient der Klärung aller individuellen Punkte.
Ja. Sie bekommen einen Link zur Meldeplattform, den Sie an Ihrem bevorzugten Ort einbinden können, sei es im Intranet oder auf Ihrer Webseite, wie etwa im Mitarbeiterhandbuch.
Auf Wunsch und nach Bedarf integrieren wir für Sie juristische Expertise.
- Meldeplattform (digitaler Meldeweg)
- Prüfung sowie Bearbeitung sämtlicher eingehender Hinweise:
– Prüfung, ob der Rechtsrahmen zutrifft
– Prüfung der Plausibilität - Erstellen eines Handlungsvorschlags pro Fall
- Fallspezifische Beratung interner Kontaktpersonen im Unternehmen
- Support bei weiterer interner Prüfung
- Information und Schulung des Personals
Das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Gesetz)
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um.
Am 02. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, welches alle Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeitern dazu verpflichtet bis zum 17. Dezember eine Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten.
Der Aufbau und Betrieb einer solchen Meldestelle kommt mit diversen Herausforderungen sowohl im technischen Bereich, da die Meldestelle einige Anforderungen erfüllen muss, als auch im personellen Bereich, da hier wieder zusätzliche Arbeitskraft gebunden wird und regelmäßige Fortbildungen notwendig sind.
Für die Implementierung werden Systeme eingesetzt, welche auch unter den Begriffen Meldestelle für Hinweisgeber, Hinweisgeberschutz-Stelle oder Whistleblower-Portal zu finden sind.
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